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Digitale Barrierefreiheit: Pflicht oder Chance? Beides.

Meinung
29. Mai 2025
Digitale Barrierefreiheit: Symbolbild mit Rampenzugang und Bildschirm mit Barrierefreiheits-Icon

 

Wir stellen uns vor: Eine Webseite ist wie ein Gebäude. Wenn der Eingang versteckt ist, es keine Rampe gibt oder der Aufzug nur Deko ist, kommen viele Menschen gar nicht erst rein. Deshalb ist es auch in der virtuellen Welt unheimlich wichtig, Barrieren abzubauen. Und genau darum geht es bei der digitalen Barrierefreiheit: Digitale Inhalte, Geräte und Anwendungen sollen so gestaltet werden, dass wirklich alle Menschen sie nutzen können – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit eigentlich genau?

Digitale Barrierefreiheit heißt im Grunde Folgendes: Webseiten, Apps, E-Books, Online-Dienste etc. sollen auch für Menschen mit Einschränkungen problemlos nutzbar sein. So sind Inhalte, die durch Screenreader lesbar sind für Menschen mit Sehbehinderungen wichtig. Personen mit Hörbehinderungen nutzen zum Beispiel Untertitel oder Gebärdensprachvideos. Auf motorische Einschränkungen wie beim Bedienen einer Tastatur muss dabei ebenso eingegangen werden wie auf kognitive Beeinträchtigungen - zum Beispiel durch eine klare Sprache und Struktur. Auf diese Weise soll niemand ausgeschlossen werden. Die rechtliche Grundlage dafür schafft das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (oder kurz BFSG). 

Was besagt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Seit dem 15. Juni 2022 gibt es in Deutschland ein Gesetz mit einem ziemlich sperrigen Namen, aber einer sehr klaren Botschaft: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es macht die Barrierefreiheit zur Pflicht und gilt ab dem 28. Juni 2025. Dann müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu gehören unter anderem Webseiten und Apps im Online-Handel, Bank- und Verkehrsdienstleistungen sowie Hard- und Software.

Für betroffene Unternehmen bedeutet das, dass sie bis zu diesem Datum die Anforderungen des Gesetzes umgesetzt haben müssen, denn dann beginnen auch die Kontrollen. 

Das BFSG betrifft vor allem B2C-Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienste digital anbieten – zum Beispiel Websites, Online-Shops und -Marktplätze. Wer sich nicht an die Regeln des BFSG hält, muss mit Konsequenzen rechnen. So können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Auch Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen sowie Kontrollen durch Marktüberwachungsbehörden sind zu erwarten. 

Die Regeln des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu berücksichtigen, ist also unumgänglich – und lohnt sich gleichzeitig auch wirtschaftlich. 

Wer ist vom BFSG betroffen?

Unternehmen, die im B2C-Bereich unterwegs sind, sollten beim BFSG die Ohren spitzen. Das Gesetz betrifft schließlich alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Doch es gibt auch Ausnahmen – zum Beispiel Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und maximal zwei Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme im Jahr. 

Ausschlaggebend ist der elektronische Geschäftsverkehr. Denn der betrifft nicht nur klassischen E-Commerce. Auch Online-Terminbuchungen, Reservierungen oder jede andere Interaktion auf einer Website zählen dazu. Betreibst Du zum Beispiel ein Restaurant und bietest über Deine Website Tischreservierungen an? Oder hast ein Hotel und Gäste können direkt online ein Zimmer buchen? Dann bist Du auf jeden Fall im Spiel – und die Barrierefreiheitsanforderungen sind für Dich genauso verpflichtend wie für einen Online-Shop.

Ob Dich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft, kannst Du in unserem Check ganz einfach herausfinden. Hier geht’s direkt zum Selbsttest. 

https://barrierefreiheit.viereinhalb.io/67e27b2c462d40003b0df6c8/

Warum lohnt sich Barrierefreiheit für alle?

Wer barrierefrei denkt, denkt weiter und handelt vor allem zukunftsorientiert. Denn die digitale Barrierefreiheit bringt nicht nur einen gesellschaftlichen Mehrwert, sondern auch handfeste Vorteile für Unternehmen. So gelingt es beispielsweise, neue Zielgruppen zu erschließen oder dank der erweiterten Inhalte und eine klare, strukturierte Gestaltung die Sichtbarkeit in Suchmaschinen (SEO) zu verbessern. 

Gleichzeitig stärkt die Barrierefreiheit auch das Markenimage, denn es ist ein unmissverständliches Zeichen von Verantwortung, Zugänglichkeit und Weitblick. Kurz gesagt: Wer Barrieren abbaut, verschafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil. Worauf also warten?

Wie sieht Barrierefreiheit in der Praxis aus? 

Das BFSG verweist auf die sogenannten WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Das sind internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Hier finden sich verschiedene praxisnahe Beispiele für Barrierefreiheit. So ist es beispielsweise wichtig, Alt-Texte für Bilder zu hinterlegen, damit Screenreader die Inhalte erfassen können. Das ist übrigens auch für SEO wichtig und zeigt, dass die Umsetzung des BFSG viele Vorteile mit sich bringt. Damit Nutzer ohne Maus zurechtkommen, muss eine Tastaturnavigation gewährleistet sein. Einfach, aber wirkungsvoll. Auch auf das Design haben die Richtlinien Einfluss. So sorgen beispielsweise kontraststarke Farben für eine bessere Lesbarkeit 

 

Fünf Praxis-Tipps für die Barrierefreiheit einer Website:

#1: Strukturierte Seiten mit klaren Überschriften

#2: Zoom-Option nicht vergessen

#3: Kontrastoptimierung für Texte und Buttons  

#4: Tastaturbedienung statt Mauspflicht

#5: Gebärdensprachvideos und Untertitel

#6: Leichte Sprache und verständliche Navigation

#7: Diverse Möglichkeiten der Kontaktaufnahme

#8: AGBs und Informationen updaten

 

Wer ist für die Einhaltung verantwortlich?

Die Verantwortung für die Umsetzung der Barrierefreiheit liegt ganz klar beim Unternehmen selbst und lässt sich auch nicht an Dienstleister auslagern.

Konkret betrifft das vor allem die Teams, die Gestaltung, Kommunikation und Technik im Unternehmen verantworten: also Entscheiderinnen und Entscheider, Projektmanager, Designer, Texterinnen, Entwickler, Software-Architekten sowie alle, die sich um Testing und Qualitätssicherung kümmern. 

Gerade in der Kreation ist es wichtig, von Anfang an auf eine zukunftssichere Design-Strategie zu setzen. Dabei geht es nicht nur um digitale Kanäle wie Websites, sondern auch um klassische Druckprodukte. Wichtig ist: Barrierefreiheit sollte immer mitgedacht werden. Wer dabei auf Expertise setzt, ist klar im Vorteil. 

Bei VIEREINHALB bringen wir das nötige Know-how mit, haben uns intensiv fortgebildet und unterstützen Dich gerne bei der Umsetzung. Du möchtest Deine Webseite barrierefrei gestalten, weißt aber nicht, wo Du anfangen sollst? Wir helfen Dir dabei und kümmern uns um den ganzen Prozess - von der Analyse und Bestandsaufnahme Deiner Website über die strategische Planung und Zieldefinition bis hin zur technischen und gestalterischen Umsetzung. Anschließend ziehen wir ein umfassendes Testing und Nutzerfeedback mit ein, sensibilisieren Deine Teams für die Barrierefreiheit und übernehmen die laufende Optimierung und Instandhaltung. 

Wir stellen also fest: Digitale Barrierefreiheit ist mehr als ein Gesetz – sie ist ein Zeichen für Fortschritt, Fairness und Verantwortung. Wer jetzt handelt, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern digital ganz vorne dabei. Und mit dem richtigen Partner an Deiner Seite ist Barrierefreiheit für Dein Unternehmen ganz einfach.